Werkvertrag

Schadeners. neben Leistung

Schadensersatz neben Leistung (ohne Fristsetzung)

Bis zur Mangelbeseitigung oder Neuherstellung oder auch bis zur vergeblichen Mangelbeseitigungsaufforderung können bereits unabwendbar Schäden entstanden sein. Diese Schäden entstehen unabhängig von einer später erfolgreich durchgeführten oder auch gescheiterten Mangelbeseitigung und können als sog. einfacher Schadensersatz auf der Basis des § 280 BGB neben der Leistung, also neben der Nacherfüllung geltend gemacht werden, und zwar ohne vorherige Aufforderung zur Fristsetzung, weil diese letztlich keinen Sinn macht. Wenn der Besteller wegen der bei Abnahme zu Tage getretenen Sachmängel die Bauleistung z.B. nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann, so kann er diese bereits eingetretenen Gebrauchsnachteile unabhängig von der späteren Mangelbeseitigung und damit auch ohne Fristsetzung ersetzt verlangen. Das gilt auch, für den insofern entgangenen Gewinn und die Sachverständigenkosten, die zur Feststellung des Mangels erforderlich sind.