Werkvertrag

Schadenersatzansprüche

Mangelbedingte Schadenersatzansprüche

Die Erbringung einer mangelhaften Werkleistung kann Schadensersatzansprüche neben der
Leistung (§ 280 BGB) aber auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung begründen (§ 281 BGB). Dabei geht es einerseits um den Ausgleich für die von einer Mangelbeseitigung unabhängig entstehenden Schäden, andererseits um Schäden, die auf eine gescheiterte Nacherfüllung zurückzuführen sind, deren Eintritt also durch Nachbesserung oder Neuherstellung hätte verhindert werden können. Die zuletzt genannten Schäden können erst nachrangig, also nach vergeblicher Fristsetzung zur Nacherfüllung ersetzt verlangt werden.Schadensersatz kommt für beide Schadensarten nur in Betracht, wenn der Schaden schuldhaft, d.h. zumindest leicht fahrlässig verursacht worden ist. Damit kommt es in jedem Falle auf ein Mangelverschulden des Unternehmers an. Den Entlastungsbeweis muss gegebenenfalls der Unternehmer antreten. Anstelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung (§ 281 BGB) sieht dass BGB einen Aufwendungsersatzanspruch gem. § 284 BGB vor, der in der Praxis kaum Bedeutung gewinnen wird.