Werkvertrag

Rechte & Pflichten

Rechte und Pflichten bei Durchführung

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in erster Linie aus dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen. Soweit Einzelfragen nicht vertraglich geregelt sind, gelten die Bestimmungen des BGB-Werkvertragsrechts. So trifft den Besteller gem. §§ 642,643 BGB z.B. die Verpflichtung zur Mitwirkung, um die Herstellung des Werks zu ermöglichen. Über den Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten finden sich im Allgemeinen Teil des Schuldrechts und im Werkvertragsrecht nach BGB aber nur sehr allgemein gehaltene Vorschriften.