Der Arbeitsvertrag

§ 3 Arbeitszeit

§3 Arbeitszeit

Arbeitszeit / Überstunden / Pauschale Abgeltung der Mehrarbeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen werden von der Geschäftsleitung festgelegt und gelten für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen einheitlich.

Der Arbeitgeber behält sich vor, auch Mehrarbeit über den Rahmen der Normalarbeitszeit hinaus anzuordnen. Bei entsprechendem betrieblichem Bedarf ist der Arbeitnehmer verpflichtet, in zumutbarem Maß zusätzliche Stunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu leisten.

Zur Abgeltung etwaiger Überstunden erhält der Arbeitnehmer zusätzlich eine Pauschale 250,- €, die ausgehend vom Grundgehalt monatlich bis zu 10 Überstunden abgelten soll. Diese Pauschalvereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt und es kann der Übergang zur Einzelabrechnung verlangt werden.